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FAQ

Antworten auf häufige Fragen und Erklärungen von häufigen Begriffen im Bereich Migration und Flucht. 

So können Sie sich schneller orientieren und bekommen wichtige Informationen.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit (AA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Deutschland. Das heißt sie übernimmt als selbständige Organisation Aufgaben für den deutschen Staat. Die Agentur für Arbeit ist gemeinsam mit den Jobcentern die Arbeitsverwaltung in Deutschland. Die AA hilft Menschen bei Fragen zu Arbeit und Ausbildung und kann auch berufliche Qualifizierungen fördern
Die Agentur unterstützt auch Arbeitssuchende finanziell, wenn Sie arbeitslos geworden sind. Sie zahlt dann Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung, wenn Sie vorher in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, also selbst Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Damit die Agentur für Arbeit Sie unterstützen kann, wenn Sie arbeitslos werden oder schon sind, müssen Sie sich arbeitslos melden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Behörden und Arbeitsverwaltung

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)

AZAV heißt Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie legt Regeln fest, damit Bildungsträger und ihre Angebote von Arbeitsagentur oder Jobcenter anerkannt werden. Nur mit AZAV-Zulassung können Träger Gutscheine (z. B. Bildungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) annehmen. So wird gesichert, dass die Qualität stimmt und das Geld sinnvoll eingesetzt wird.

Beispiel: Eine Schule möchte Menschen beim Bewerben helfen. Damit Arbeitslose dort mit einem Bildungsgutschein teilnehmen können, braucht die Schule die AZAV-Zulassung. Eine „fachkundige Stelle“ prüft: Hat die Schule gute Qualität? Sind die Kosten fair? Wenn alles passt, bekommt die Schule ein AZAV-Zertifikat. Dann darf sie Gutscheine der Arbeitsagentur oder Jobcenter annehmen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, der die Teilnahme an bestimmten kürzeren beruflichen Qualifizierungen finanziert. Er wird in der Regel an Arbeitsuchende vergeben, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Typische Beispiele von AVGS-Qualifizierungen sind Coachings zur beruflichen Orientierung, berufliche Trainings inklusive Sprachförderung Deutsch, Unterstützung bei der Jobsuche. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite der Agentur

Anerkennung (berufliche)

Berufliche Anerkennung hat zwei Bedeutungen. 

  • 1. Persönliche Anerkennung. Sie arbeiten und bekommen positive Rückmeldungen zu Ihrer Arbeit. Zum Beispiel sind Ihre Kolleg*innen oder Ihre Chef*innen sehr zufrieden mit Ihrer Arbeit.

    2. rechtliche Anerkennung einer nichtdeutschen Berufsqualifikation. Wenn Sie eine Berufsausbildung nicht in Deutschland gemacht haben und Sie in diesem Beruf arbeiten möchten, können oder müssen Sie sich diese Qualifikation rechtlich anerkennen lassen. Dafür müssen Sie ein sogenanntes “Anerkennungsverfahren” durchlaufen. Weitere Informationen und Links zum Thema finden Sie im Bereich Ausbildung.

Arbeitsförderung

  • Arbeitsförderung bedeutet: Hilfe, um Arbeit zu finden oder besser zu arbeiten.
  • Zum Beispiel: Kurse, Beratung, Praktika oder Weiterbildung.

Weitere Informationen finden Sie ganz unten im Abschnitt Arbeit 

Asylverfahrenberatung - behördenunabhängige Beratung im Asylverfahren (AVB)

Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) ist eine Beratung für Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen oder schon gestellt haben. Wichtig ist bei dieser Beratung, dass sie behördenunabhängig ist. Das heißt, die Beratung ist von keiner Behörde und keine Behörde bekommt Informationen über Sie, wenn Sie diese Beratung nutzen. Die Beratung ist vertraulich  Das heißt, niemand erfährt, was in den Gesprächen gesagt wird.

Die Beratung findet als persönliches Einzelgespräch statt.  
Sie sprechen zum Beispiel über diese  Themen:

  • Ablauf und Vorbereitung auf das Asylverfahren (Antrag und Anhörung, also dem persönlichen Gespräch)
  • Abschluss und Ergebnis vom Asylverfahren: Wie geht es weiter?
  • Kommunikation mit Ämtern und Behörden während des Asylverfahrens (zum Beispiel dem BAMF oder dem Amt für Migration)

    Die Beratung ist kostenlos.

    In Hamburg gibt es mehrere Anbieter für diese Beratung. Sie finden die Kontaktdaten und Orte auf der Seite avb-netzwerk

Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis ist der Name von einem der offiziellen Aufenthaltstitel, mit dem man länger in Deutschland leben und arbeiten darf. Es gibt sehr viele verschiedene Aufenthaltserlaubnisse. Aufenthaltserlaubnis ist auch der Name von dem Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können. Dort steht genauer, welche Aufenthaltserlaubnis Sie haben und 

  • Wie lange Sie in Deutschland leben dürfen
  • Arbeit: Dürfen Sie nur beschäftigt arbeiten oder auch selbstständig. Benötigen Sie noch eine Extraerlaubnis für eine beschäftigte oder selbstständige Arbeit.
    Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Aufenthalt

Aufenthaltsstatus

  • Aufenthaltsstatus beschreibt den rechtlichen Status mit dem eine Person in Deutschland lebt und ob ihr Aufenthalt rechtlich gesichert oder ungesichert ist. Er kann dauerhaft sicher sein (zum Beispiel mit einer Niederlassungserlaubnis), für eine bestimmte Zeit sicher sein (zum Beispiel mit einer Aufenthaltserlaubnis) oder unsicher sein (zum Beispiel mit einer Aufenthaltsgestattung während des Asylverfahrens oder mit einer Duldung).

Ausbildungsförderung

  • Ausbildungsförderung ist Geld oder Hilfe für eine Ausbildung.
  • Zum Beispiel: BAföG, BaB,  Zuschüsse, Lehrmaterial oder Unterstützung beim Lernen.

Ausländerbehörde

  • Die Ausländerbehörde kümmert sich um viele Dinge, die mit dem Aufenthalt von Ausländer*innen in Deutschland zu tun haben. Dazu gehören zum Beispiel:
  • Sie entscheidet, ob jemand eine zeitlich befristete oder unbefristete Erlaubnis bekommt in Deutschland zu leben oder nicht.
  • Sie entscheidet über Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber (also ob sie während des Asylverfahrens bleiben dürfen). Wichtig: Über das eigentliche Asylverfahren entscheidet nicht die Ausländerbehörde, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
  • Sie kann Duldungen (vorübergehende Erlaubnisse zum Bleiben) ausstellen.
  • Sie kann Menschen auch abschieben oder ausweisen, wenn sie nicht in Deutschland bleiben dürfen.
  • Sie prüft, ob jemand Familienangehörige nach Deutschland nachholen darf (Familiennachzug).
  • Sie hilft mit bei der Erteilung von Visa.

    In Hamburg heißt die Ausländerbehörde “Amt für Migration”. Weitere Informationen sind im Abschnitt Aufenthalt

BAMF

BAMF ist die häufig verwendete Abkürzung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das BAMF hat sehr viele verschiedene Aufgaben. Die wichtigsten für Migrant*innen und Geflüchtete sind:

1. Die Organisation von Integrationskursen (IK), Berufssprachkursen (BSK) und auch den Erstorientierungskursen (EOK) für Asylbewerber*innen

2. Für Asylbewerber*innen ist das BAMF für die Durchführung des Asylverfahrens und die positive oder negative Entscheidung des Asylantrags zuständig.

3. Das BAMF berät auch zu Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr ins Heimatland und welche Unterstützungsangebote es dafür gibt

Weitere Informationen zu den Aufgaben des BAMF (in Leichter Sprache) 

Bildungsgutschein - BGS

Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit (AA) für länger dauernde berufliche Weiterbildungen. Damit will  die AA Arbeitslosen, Arbeitssuchenden und Arbeitnehmer*innen helfen, beruflich Dinge zu lernen oder ihre beruflichen Kenntnisse zu verbessern. Er wird individuell vergeben und kann auch für Online-Kurse genutzt werden. Typische Beispiele sind: 

  • Umschulung: Einen neuen Beruf lernen, weil man in dem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann
  • Teilausbildung: Als Erwachsener eine berufliche Qualifizierung lernen, mit der man gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat
  • Eine berufliche Fortbildung machen, damit man in seinem Beruf bessere Karrierechancen hat und mehr Geld verdienen kann
  • Für Menschen mit einem ausländischen Berufsabschluss kann mit dem Bildungsgutschein auch eine Anpassungsqualifizierung finanziert werden, damit man auch mit dem ausländischen Berufsabschluss in Deutschland in seinem gelernten Beruf arbeiten kann und darf.

    Für Migrant*innen und Geflüchtete können mit einem Bildungsgutschein in der beruflichen Weiterbildung auch die Sprachkenntnisse Deutsch verbessert werden. Ob das möglich ist, hängt vom konkreten Weiterbildungsangebot ab.

    Menschen, die beim Jobcenter gemeldet sind, bekommen ihren Bildungsgutschein auch über die Agentur für Arbeit. Das Jobcenter ist aber der erste Ansprechpartner zum Thema.

Berufssprachkurse - BSK

BSK ist die Abkürzung für Berufssprachkurse. 
Es gibt mehrere Varianten von Berufssprachkursen. In manchen lernt man allgemein Deutsch für den Beruf und in anderen konkret für den aktuellen Beruf oder die Ausbildung oder den Beruf, den man in Zukunft machen möchte.

Weitere Informationen auch zu Angebot und Anmeldung in Hamburg auf hamburg.de 

Beratungsstellen

Beratungsstellen sind Orte, an denen Sie Hilfe bekommen. Dort arbeiten Beraterinnen und Berater. Sie geben Ihnen Informationen und Tipps.

Beratungsstellen helfen zum Beispiel bei:

  • Fragen zur Arbeit
  • Problemen mit Papieren oder Behörden
  • Fragen zu Schule oder Ausbildung
  • Problemen in der Familie
  • Gesundheit

Die Hilfe ist meistens kostenlos und vertraulich (niemand erfährt, was Sie sagen).

Die Hamburger Beratungsstellen für Migrant*innen und Geflüchtete finden Sie im Abschnitt Beratung

Bürgergeld

Bürgergeld ist Geld vom Staat. Es ist für Menschen, die kein oder zu wenig Geld zum Leben haben. Mit dem Bürgergeld können Sie Miete, Essen, Kleidung und andere wichtige Dinge zum Leben bezahlen. 
Sie können Bürgergeld bekommen, wenn:

  • Sie in Deutschland wohnen
  • Sie arbeiten können, aber im Moment keinen Job haben oder zu wenig verdienen
  • Sie nicht genug eigenes Geld oder Ersparnisse zum Leben haben also hilfsbedürftig sind
  • Sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente sind

Auch Migrant*innen und Geflüchtete können Bürgergeld bekommen:

  • Menschen mit einer Niederlassungserlaubnis (dauerhafte Aufenthaltserlaubnis)
  • Menschen mit bestimmten befristeten Aufenthaltstiteln, z. B. zum Arbeiten oder wegen Familie
  • Geflüchtete aus der Ukraine (Achtung Änderungen geplant!)
  • Menschen, die in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt wurden
  • Bürger*innen aus der EU, wenn sie in Deutschland arbeiten oder hier leben dürfen

    Diese Personen bekommen kein Bürgergeld:

  • Menschen, die erst weniger als 3 Monate in Deutschland sind
  • Menschen, die nur zur Jobsuche hier sind
  • Menschen  mit einer Aufenthaltsgestattung (das Asylverfahren ist noch nicht beendet)
  • Menschen mit einer Duldung

    Menschen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung bekommen stattdessen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Wichtig:

  • Das Bürgergeld bekommen Sie vom Jobcenter.
  • Sie müssen einen Antrag stellen.

Deutschkurse für Flüchtlinge

“Deutschkurse für Flüchtlinge” ist der Name von dem Hamburger Programm für Geflüchtete, die keine Zulassung vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) für einen Integrationskurs haben, vor allem Menschen mit einer Duldung. Die Stadt Hamburg finanziert mit Geldern aus der Sozialbehörde diese Kursplätze.

Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV

DeuFöV-Kurse sollen den Teilnehmer:innen helfen, berufsbezogene Deutschkenntnisse zu erwerben, zu vertiefen und zu festigen. Ziel der Kurse ist es, die Chancen von Migrant:innen und Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Drittstaaten

Drittstaaten oder Drittländer sind alle Länder, die nicht in den Listen der EU- oder EWR aufgeführt sind.

Erstaufnahmeeinrichtungen

Erstaufnahmeeinrichtung ist der Name für eine öffentliche Wohnunterkunft für Geflüchtete zum Beginn und während ihres Asylverfahrens. Sie wohnen mit anderen Geflüchteten zusammen und erhalten immer Sachleistungen (Mahlzeiten, Kleidung, etc.) und medizinische Versorgung. Die Geflüchteten sind verpflichtet für eine bestimmte Zeit dort zu wohnen. 
In Hamburg gibt es zwei verschiedene Arten von Wohnunterkünften.
1. Zu Beginn des Asylverfahrens: Die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Rahlstedt zu Beginn des Asylverfahrens. Dort wird auch geklärt, ob das Asylverfahren in Hamburg durchgeführt wird.

2. Während des Asylverfahrens: Die Erstaufnahmeeinrichtungen an vielen verschiedenen Orten in Hamburg.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website We.Inform https://we-inform.de/portal/de/wohnen/

Erstorientierungskurse (EOK)

Erstorientierungskurse (EOK) sind vor allem Kurse für Asylbewerber*innen. Wenn es noch freie Plätze gibt, könne auch andere Migrant*innen oder Geflüchtete teilnehmen. Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert.

In den Kursen gibt es erste Informationen über das Leben in Deutschland und die Teilnehmer*innen lernen auch schon Deutsch.

Im Kurs sprechen die Teilnehmenden über Themen wie: 

  • Gesundheit,
  • Arbeit,
  • Einkaufen,
  • Bildung (Schule, Lernen).
  • sie machen auch Ausflüge, zum Beispiel zu: Behörden, Bibliotheken, Märkten.

Ein Kurs dauert 300 Stunden. Das sind etwa 3 Monate. Der Kurs ist nur auf Deutsch. Es gibt keinen Dolmetscher. Asylbewerber*innen können mitmachen, wenn Sie noch keinen Integrationskurs besuchen. Zum Beispiel, wenn Sie auf einen Integrationskurs warten. 

Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den Inhalten sind auf der Seite vom BAMF

Europäische Union (EU)

Die Europäische Union ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Diese Länder haben sich zusammengetan,um das Leben für die Menschen in diesen Ländern besser, einfacher und sicherer zu machen.
Die Länder haben vereinbart, dass sie zusammenarbeiten und einander helfen wollen. 
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind aktuell: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Weitere Informationen zur Europäischen Union in Leichter Sprache 

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ferner Island, Liechtenstein und Norwegen.

Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen – kurz GER – ist in die Fertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben unterteilt. Mit seiner Hilfe können Sie beurteilen, auf welchem Sprachniveau Sie sich in einer Sprache befinden. Ziel ist, die verschiedenen europäischen Sprachzertifikate untereinander vergleichbar zu machen und einen Maßstab für den Erwerb von Sprachkenntnissen zu schaffen.

Integrationskurs

Ein Integrationskurs hilft Ihnen, in Deutschland zu leben.
Im Kurs lernen Sie:

  • Deutsch sprechen, lesen und schreiben
  • Wichtige Regeln und Gesetze in Deutschland
  • Wie das Leben in Deutschland funktioniert (z. B. Arbeit, Schule, Arzt, Einkaufen)

Ein Integrationskurs hat zwei Teile:

  1. Sprachkurs – Hier lernen Sie Deutsch.
  2. Orientierungskurs – Hier lernen Sie über Deutschland und Ihre Rechte.

Nach dem Kurs machen Sie einen Test. Wenn Sie bestehen, haben Sie das Zertifikat Integrationskurs.

Integrationszentrum (IZ)

Integrationszentren (IZ) unterstützen Migrant*innen und Geflüchtete bei wichtigen Themen rund um das Leben in Deutschland und Hamburg. Dazu machen sie viele Angebote. 
Zum Beispiel:

  •  Beratung zu vielen verschiedenen Themen,
  • Sprachkurse Deutsch,
  • Computerkurse und weitere Kurse, um Dinge zu lernen, die man für ein Leben in Hamburg braucht. 

Viele von diesen Angeboten sind kostenlos oder kosten nicht viel Geld, weil die Integrationszentren Geld von der Stadt Hamburg bekommen.
Es gibt in jedem der 7 Hamburger Bezirke mindestens ein Integrationszentrum. In einigen Bezirken, wie zum Beispiel im Bezirk Mitte auch in mehreren Stadtteilen.

Das Integrationszentrum in Ihrem Bezirk oder in Ihrem Stadtteil finden Sie zum Beispiel auf dieser Seite unter Beratung > mit dem Filter Migrationsberatung. Es gibt auch eine Liste zu den Beratungsangeboten MB, MBE, JMD und Beratung für Geflüchtete. Dort finden Sie die Integrationszentren beim Beratungsangebot MB (Migrationsberatung für schon länger hier lebende Zuwander*innen).

Job-BSK

Sprachkurse mit staatlichem Geld, die im Betrieb stattfinden.

Jobcenter

Das Jobcenter ist eine Organisation der Arbeitsverwaltung in Deutschland. 

  • Das Jobcenter hilft Menschen, die länger arbeitslos sind und nicht genug Geld zum Leben haben.
  • Sie gibt Bürgergeld (früher Hartz IV).
  • Sie unterstützt diese Menschen auch mit Beratung und Vermittlung in Arbeit oder Deutschkurse
  • Für berufliche Qualifizierungen ist die Agentur für Arbeit zuständig

In Hamburg heißt das Jobcenter auch team.arbeit.hamburg (t.a.h). In jedem Bezirk gibt es einen Jobcenter Standort. Auch im Hamburg Welcome Center (HWC) und in den Jugendberufsagenturen (JBA) gibt es das Jobcenter.
Weitere Informationen sind im Abschnitt “Behörden und Arbeitsverwaltung”

Jugendmigrationsdienste (JMD)

Jugendmigrationsdienste (JMD) unterstützen bundesweit  junge Migrant*innen oder Geflüchtete zwischen 12 und 27 Jahren und ihre Familien. Sie beraten und begleiten junge Menschen auch eine längere Zeit zu diesen Themen:

  • Sprachförderung Deutsch
  • Schule, Schulabschlüsse und Anschlüsse nach der Schulzeit
  • den passenden Beruf oder die passende Ausbildung finden
  • Angebote für die Freizeit und Teilhabe an Alltag und Politik in Hamburg
  • Wohnungssuche
  • Kommunikation mit Ämtern und Behörden

In Hamburg gibt es in jedem Bezirk Beratungsangebote vom JMD. Für diese Angebote sind verschiedene Träger zuständig. Einen Überblick finden Sie zum Beispiel hier auf ichblickdurch.de

Für erwachsene Migrant*innen gibt es Angebote der der Migrationsberatung.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ist für neu zugewanderte Migrant*innen Die Migrationsberatung in den Integrationszentren (MB) ist für Migrant*innen, die schon länger in Hamburg (Deutschland) leben.
Geflüchtete mit (noch) ungesichertem Aufenthalt (Duldung, Aufenthaltsgestattung) und Menschen ohne Papiere berät vor allem das Flüchtlingszentrum. 
Diese Angebote für Erwachsene finden Sie zum Beispiel auf dieser Seite im Abschnitt Beratung 

MB - Die Migrationsberatung in den Integrationszentren

Die Migrationsberatung in den Integrationszentren ist für Migrant*innen und Geflüchtete (mit Schutzstatus), die schon länger in Hamburg (Deutschland) leben. Länger heißt in der Regel mehr als drei Jahre.

Die Themen sind ähnlich wie bei der MBE. Im Eintrag MBE finden Sie weitere Informationen.

MBE - Migrationsberatung für neu zugewanderte erwachsene Migrationsberatung

MBE ist eine Abkürzung für  Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer. Diese Beratung ist für neu zugewanderte Migrant*innen und Geflüchtete (mit anerkanntem Schutzstatus).

Die Migrationsberatung unterstützt neu zugewanderte Migrant*innen und Geflüchtete bei allen wichtigen Themen für das Leben in Deutschland und in Hamburg.  Zum Beispiel: 

  • Alltag in Hamburg
  • Arbeit
  • Ausbildung
  • Wohnungssuche
  • Kitaplatz für die Kinder
  • Deutsch lernen und Sprachkurse finden
  • Kommunikation mit Behörden 

Es gibt 17 MBE Beratungen in Hamburg. Sie finden Sie auch auf dieser Seite unter

Es gibt noch andere Beratungsangebote, die es schon viele Jahre in Hamburg gibt und die von der Stadt Hamburg finanziert werden. 

Die Migrationsberatung in den Integrationszentren (MB) ist für Migrant*innen und Geflüchtete (mit Schutzstatus), die schon länger in Hamburg (Deutschland) leben.
Geflüchtete mit (noch) ungesichertem Aufenthalt (Duldung, Aufenthaltsgestattung) und Menschen ohne Papiere berät vor allem das Flüchtlingszentrum.

Alle Angebote sind kostenlos und vertraulich. Vertraulich bedeudet, dass niemand erfährt, worüber Sie in der Beratung sprechen.
Die Angebote finden Sie zum Beispiel auch auf dieser Seite im Abschnitt Beratung 
 

Sichere Herkunftsstaaten

Sichere Herkunftsstaaten sind Länder, bei denen die deutsche Regierung und der deutsche Bundesrat (Vertretung der Bundesländer) mehrheitlich entschieden haben, dass es dort normalerweise keine Verfolgung oder schlimme Bestrafung gibt.

Regierung und Bundesrat gehen davon aus, dass Menschen aus diesen Ländern keinen Schutz in Deutschland brauchen.

Wenn jemand aus so einem Land Asyl beantragt, kann der Antrag schneller abgelehnt werden.

Menschen aus diesen Ländern haben weniger Rechte im Asylverfahren.
Zum Beispiel:

  • Sie dürfen nicht arbeiten, solange ihr Asylverfahren läuft.
  • Auch wenn sie später eine Duldung bekommen, dürfen sie weiterhin nicht arbeiten.
    Als sichere Herkunftsstaaten gelten aktuell neben den Ländern der EU folgende Staaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien,Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Republik Moldau, Senegal und Serbien
    Weitere Informationen auf der Seite des BAMF

Schulabschluss (ausländischer)

Sie haben eine Schulabschluss im Ausland erworben? Zum Beispiel in Ihrem Herkunftsland oder auch in einem anderen Land?

Sie möchten wissen: Was ist mein Schulabschluss im Vergleich zu deutschen Schulabschlüssen?

Dann können Sie einen Termin mit dem Schulinformationszentrum (SIZ) machen. Das Schulinformationszentrum gehört zur Schulbehörde. Es kann prüfen, was Ihr Schulabschluss im Vergleich zu einem deutschen Schulabschluss ist. 

Weitere Informationen: Auf dieser Seite oder direkt auf hamburg.de unter SIZ

Sprachförderung

Sprachförderung bedeutet: Hilfe beim Deutschlernen. Zum Beispiel: Sprachkurse, Unterricht in einer Schule oder auch online-Angebote, um Deutsch besser verstehen, sprechen, lesen und schreiben zu können.

Sprachkurse Deutsch gibt es viele. Im Gesamtprogramm Sprache fördert die Bundesregierung zwei Arten von Sprachkursen, die viele Migrant*innen und Geflüchtete beim Leben und Arbeiten in Deutschland unterstützen sollen.

1. Integrationskurse

2. Berufssprachkurse

Außerdem kann ein Betrieb auch begleitend während der Arbeit so einen Kurs mit staatlichem Geld fördern lassen. Diese Kurse heißen „Job-BSKs“.

Siehe auch die Informationen zu den Begriffen “Integrationskurs”, “Berufssprachkurs”, “Job-BSK” und  "Erstorientierungskurs"

Träger

Ein Träger ist eine Organisation oder ein Unternehmen, die einen Kurs, eine Maßnahme oder Hilfe anbietet. Die Träger sind oft Vereine oder gemeinnützige Organisationen, d.h. sie wollen mit ihrer Arbeit nicht primär Geld verdienen, sondern anderen Menschen helfen – zum Beispiel im sozialen, religiösen oder humanitären Bereich. Die Träger bekommen oft Geld vom Staat, aber auch Spenden oder eigene Einnahmen.

Wichtige Angebote von Trägern für Migrant*innen und Geflüchtete sind:

  • Sprachkurse
  • berufliche Qualifizierungen oder Schulungen
  • Beratung und Unterstützung bei verschiedenen Themen

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne!