Symbolbild

Aufenthalt

Aufenthaltsstatus

Wenn Sie Bürger der EU, des EWR (= Europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz sind, haben Sie das Recht, ohne Visum nach Deutschland einzureisen und sich dort aufzuhalten (rechtlich heißt das „Freizügigkeit“).

Wenn Sie aus einem Drittstaat (außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) kommen, benötigen Sie für die Einreise ein Visum. Für einen längeren Aufenthalt in Hamburg können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es gibt unterschiedliche Aufenthaltstitel. Für jeden müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den Titel zu bekommen.

Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem AuslandAlles zu Visa, Aufenthalt und Einbürgerung - Handbook GermanyWeitere Informationen zu Aufenthaltserlaubnissen

Zuständige Ämter und Behörden

Für die Ausstellung der Aufenthaltspapiere gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten in den Behörden.

  • Aufenthaltserlaubnis: Ihren Antrag stellen Sie beim Hamburg Welcome Center oder den Standorten für Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort. Am einfachsten geht das mit dem Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg. Hier können Sie den Antrag und Ihre Dokumente datenschutzkonform übermitteln. Der Online-Dienst informiert Sie auch, welche Ausländerdienststelle für Sie zuständig ist.
  • Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren) und Duldung:  Für Personen, die einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) gestellt haben, oder die mit einer Duldung in Hamburg leben, ist für die Ausstellung und Verlängerung der Dokumente das Amt für Migration (AfM) zuständig. Auch die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber*innen und Asylbewerber*innen macht das AfM. Das AfM ist auch zuständig für die Leistungen nach AsylblG.

    Weitere Informationen Beantragung Asylbewerberleistungen
     Weitere Informationen Erteilung Duldung

Amt für Migration 

Das Amt für Migration ist die zentrale Ausländerbehörde in Hamburg. Das Amt gehört zur Behörde für Inneres und Sport. Das Amt hat sechs Abteilungen:  Organigramm Amt für Migration. Wenn Sie nach Hamburg migriert oder geflüchtet sind, haben Sie vor allem mit folgenden Abteilungen Kontakt

ErstaufnahmeangelegenheitenRechtsangelegenheiten

Asyl

ausführliche und gut verständliche Informationen zum Thema Asyl in Hamburg finden Sie auf 

https://we-inform.de/portal/de/asyl/

Themen: Antragstellung, Registrierung, Zentrale Erstaufnahme, Asylverfahren, Zuständigkeiten und Adressen

Wohnen

Auf der Webseite des Hamburg Welcome Center https://welcome.hamburg.de/leben-in-hamburg/wohnen-und-mobilitaet finden Sie Informationen über die Suche nach einer Wohnung in Hamburg. 

Außerdem unterstützt der Träger Förder und Wohnen Wohnungssuchende https://www.foerdernundwohnen.de/ueber-fw/unternehmensprofil/

Tipps Wohnungssuche

Familie

Auf der Website des Hamburg Welcome Center finden Sie Informationen zum Familienleben in Hamburg: von der Kinderbetreuung über das Schulsystem bis hin zu finanziellen Hilfen und Beratungsangeboten https://welcome.hamburg.de/leben-in-hamburg/kinder-und-familie

Sie leben von Ihrer Familie getrennt und haben einen Aufenthaltstitel in Hamburg? Informationen zum Thema Familienzusammenführung finden Sie hier.

Familienzusammenführung