Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B2 - 400 UE (Harburg Am Werder)
Dieser Kurs ist für Menschen im arbeitsfähigen Alter gedacht, die besser Deutsch sprechen, lesen und schreiben möchten.
Der Berufssprachkurs mit Ziel B2 umfasst 400 Unterrichtseinheiten. Es wird auf die im Integrationskurs erworbenen B1-Sprachkompetenzen aufgebaut. Der Sprachunterricht bereitet die Teilnehmenden auf Sprachverwendung im allgemein berufsbezogenen Kontext vor, bei der auch fachliche Diskussionen und der Umgang mit komplexen Texten ohne größere Anstrengung möglich sind.
Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf B2“ ab.
Beratungstermin vereinbarenStarttermin
28.10.2026
Dauer
400 UE à 45 Minuten
Kurszeiten
28.10.2026 - 08.04.2027: Mo-Fr 15:00 - 18:15 / 20 UE pro Woche
Zielgruppe
Ausländer*innen mit Aufenthaltstitel, EU-Bürger*innen, Deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse, Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive.
Voraussetzungen
Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 voraus. Wenn Sie eine Ausbildung absolvieren oder für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau vorweisen müssen, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Zulassung stellen. Mit einem geringen finanziellen Eigenanteil: Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie sich vom BAMF zur Teilnahme berechtigen lassen. Sie tragen einen Eigenanteil von 2,56 Euro/Unterrichtseinheit. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie die Hälfte der Kosten erstattet.
Förderung / Preis
Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Nur für beschäftigte Teilnehmende besteht eine Kostenbeitragspflicht in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit . Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, - Auszubildende, - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt.
Ort
DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH
Am Werder 1
21073 Hamburg
Harburg
Kontakt
DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH
Frau Gönül Sener
040 320046-19
Montag - Freitag
E-Mail: info.harburg@daa.de
Internet: https://daa-nordost.de
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