Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B2 - 400 UE (Bergedorf)
Ziel ist es, dass Sie sich sprachlich sicherer fühlen bei typischen Tätigkeiten im Büro oder in der Verwaltung.
Inhalt:
- Fachvokabular
- Verwaltungssprache
- professionelle Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitenden,
- Gesprächsführung, aktives Zuhören und höfliches Auftreten im beruflichen Alltag
- technische Anleitungen verstehen
Der Berufssprachkurs mit Ziel B2 umfasst 400 Unterrichtseinheiten. Es wird auf die im Integrationskurs erworbenen B1-Sprachkompetenzen aufgebaut. Der Sprachunterricht bereitet die Teilnehmenden auf Sprachverwendung im allgemein berufsbezogenen Kontext vor, bei der auch fachliche Diskussionen und der Umgang mit komplexen Texten ohne größere Anstrengung möglich sind.
Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf B2“ ab.
Beratungstermin vereinbarenStarttermin
07.12.2026
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Kurszeiten
07.12.2026 - 13.04.2027: Mo-Fr 09:30 - 13:45Uhr, 25UE/Woche
Verschiedene Standorte von Trägern
Zielgruppe
Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.
Voraussetzungen
Sprachkenntnisse Niveau B1 nach GER, die nachgewiesen werden müssen. Zertifikat muss in der TN-Akte vorliegen. In absoluten Ausnahmenfällen, z.B. Studium der deutschen Sprache im Ausland, wird ein Einstufungstest angeboten. Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: - Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe). - Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG. Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.
Förderung / Preis
Zu 100% förderbar über Arbeitsagentur und Jobcenter. Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Nur für beschäftigte Teilnehmende besteht eine Kostenbeitragspflicht in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit . Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, - Auszubildende, - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt.
Ort
DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH
Möllner Landstraße 12
22111 Hamburg
Wandsbek
Kontakt
DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH
Frau Elena Heinz
040 -2346207-14
Montag - Freitag
E-Mail: elena.heinz@daa.de
Internet: https://daa-nordost.de
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